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Ein Verfahren zur präzisen Orts- und Kursbestimmung im dreidimensionalen Raum bezogen auf den aktuellen Zeitpunkt z.B. um ein Fahrzeug sicher von einem Punkt zu einem anderen zu führ... [ mehr ]

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemein

  1. Die Homepage www.geokodierung.de wird betrieben von

    Eifrig Media
    Inhaber Matthias Eifrig
    Friedrich-Ebert-Damm 160 b
    22047 Hamburg
    Tel. +49 (0)40/ 696 561 97
    Fax +49 (0)40/ 696 561 99

    Deren Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage für alle geschäftlichen Belange zwischen Ihnen (im folgenden "Auftraggeber") und geokodierung.de. Durch Auftragserteilung und/ oder Annahme der Lieferung werden diese von Ihnen anerkannt.
  2. Diese Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor allen Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Auftraggebers.
  3. Wir, die Eifrig Media (im folgenden "Auftragnehmer") sehen unsere Kunden als Partner und sind bemüht, Ihnen bei Problemen soweit als möglich entgegenzukommen.

§ 2 Vertragsgegenstand / Leistungsumfang

  1. Einzelheiten des Auftrages wie Aufgabenstellung, Dauer, Honorar etc. werden in einem gesonderten schriftlichen Vertrag (Auftrag) geregelt.

§ 3 Leistungsänderungen

  1. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Auftrags oder der wesentlichen Arbeitsergebnisse bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nachträgliche Änderungsverlangen des Auftraggebers auszuführen, sofern dies ohne zusätzliche Kosten oder Terminverschiebungen möglich ist. Andernfalls teilt der Auftragnehmer binnen 14 Tagen die Einzelheiten des notwendigen Mehraufwandes mit. Bestätigt der Auftraggeber nicht binnen weiterer 14 Tage schriftlich die Änderung, so gilt das Änderungsverlangen als aufgehoben.

§ 4 Schweigepflicht / Datenschutz

  1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auch nach Beendigung des Auftrages über alle geschäfts- oder auftraggeberbezogenen Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit der Auftragsausführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Ohne schriftliche Einwilligung des Auftraggebers darf er sie weder an Dritte weitergeben noch für sich selbst verwerten. Dies gilt auch für schriftliche Äußerungen, insbesondere auftragsbezogener Berichte oder Empfehlungen. Der Auftragnehmer übernimmt es, alle von ihm zur Durchführung des Auftrages eingesetzten Personen schriftlich auf die Einhaltung dieser Vorschrift zu verpflichten. Der Auftragnehmer ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer nach Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Insbesondere hat er die Bestimmungen des Betriebsverfassungs- und Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes einzuhalten.

§ 6 Vergütung / Zahlungsbedingungen / Aufrechnung

  1. Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich alle genannten Honorarpreise zuzüglich Reisekosten, Spesen und der gesetzlichen MwSt. Dies gilt auch für Festpreisangebote. Das Entgelt für die Dienste des Auftragnehmers wird nach den für die Tätigkeit aufgewendeten Zeiten berechnet (Zeit-Honorare) oder als Fest-preis schriftlich vereinbart.
  2. Festpreisangebote sind ebenfalls Dienstleistungsangebote. Festpreise werden daher anteilig über die Projektzeit abgerechnet.
  3. Bei größeren Projekten kann bei Auftragsabschluss eine erste Rate von 20 % der geschätzten Auftragssumme verlangt werden.
  4. Ein nach dem Grad des Erfolges oder nur im Erfolgsfall zu zahlendes Honorar ist stets ausgeschlossen.
  5. Die bei Auftragserteilung vereinbarten Honorarsätze gelten für ein Jahr.
  6. Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzüge zahlbar. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist allen Preisangaben hinzuzurechnen und in der Rechnung gesondert auszuweisen.
  7. Mehrere Auftraggeber (natürliche und/oder juristische Personen) haften gesamtschuldnerisch.
  8. Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Auftragnehmers auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§ 7 Zahlungsverzug

  1. Der Auftraggeber kommt mit der Zahlung von Entgelten in Verzug, soweit er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung an uns leistet. Er kommt vor Ablauf der in Satz 1 genannten 30 Tagesfrist in Verzug, soweit er auf eine vorher, jedoch nach dem Eintritt der Fälligkeit, erfolgte Mahnung von uns nicht leistet.
  2. Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung von Entgelten in Verzug, so ist der Auftragnehmer nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm gesetzten Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Soweit der Auftragnehmer aufgrund des Verzuges kein Interesse an der Erfüllung des Vertrages hat, ist der Auftragnehmer ohne Nachfristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
  3. Bei Zahlungsverzug des Auftraggeber ist der Auftragnehmer berechtigt, ab Verzugsbeginn jährliche Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
  4. Alle dem Auftragnehmer durch Mahnverfahren entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Auftraggeber, ebenso Kosten durch Nichteinlösung eines Bankeinzuges.
  5. Im Falle des Verzuges ist der Auftragnehmer weiterhin berechtigt eine Gebühr von mindestens 20,00 Euro pro Bearbeitungsvorgang (Zahlungserinnerung/ Verrechnung) bei dem säumigen Auftraggeber zu erheben.
  6. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

§ 8 Gewährleistung / Verjährung

  1. Der Auftragnehmer führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt und stets auf die individuelle Situation und die Bedürfnisse des Auftraggebers bezogen durch. Von Dritten bzw. vom Auftraggeber gelieferte Daten werden nur auf Plausibilität überprüft.
  2. Der Auftragnehmer leistet Gewähr für den Einsatz gehörig ausgebildeter und mit den nötigen Fachkenntnissen versehener Mitarbeiter sowie für deren fortlaufende Betreuung und Kontrolle bei der Auftragsausführung.
  3. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Nach zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Ist der Auftrag von einem Kaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder von einem öffentlichrechtlichen Sondervermögen erteilt worden, so kann der Auftraggeber die Rückgängigmachung des Vertrages nur verlangen, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens der Nachbesserung für ihn ohne Interesse ist. Für darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche gilt § 9.
  4. Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden. Offensichtliche Mängel gelten als genehmigt, wenn sie nicht binnen 2 Wochen nach Abschluss der Arbeiten schriftlich gerügt werden. Die Ansprüche des vorstehenden Absatzes verjähren mit Ablauf von sechs Monaten nach Abschluss der Arbeiten.

§ 9 Haftung

  1. Wenn und soweit etwaige Fehler darauf beruhen, dass der Auftraggeber seine Mitwirkungsobliegenheiten nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt hat, ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.
  2. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung zum Erreichen des Vertragszwecks unbedingt erforderlich ist. In diesem Fall wird die Haftung für untypische Schäden ausgeschlossen.
  3. Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, für die von ihm bzw. seinen Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden.
  4. Für einen einzelnen Schadensfall ist sie auf den einfachen Wert des Honorars, maximal 10.000 Euro begrenzt. Als einzelner Schadensfall gilt die Summe der Schadenersatzansprüche aller Anspruchsberechtigten, die sich aus einer einzelnen, zeitlich zusammenhängend erbrachten Leistung ergibt. Bei Vorhersehbarkeit eines wesentlich höheren Schadensrisikos ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber eine höhere Haftungssumme anzubieten, wobei er seine Vergütung entsprechend anpassen kann.
  5. Die Haftungsbeschränkungen des vorstehenden Absatzes finden auch bei grob fahrlässig verursachten Schadensfällen Anwendung, wenn der Auftrag von einem Kaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder von einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erteilt ist.
  6. Vertragliche Schadenersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer verjähren in 2 Jahren ab Anspruchsentstehung.

§ 10 Höhere Gewalt

  1. Soweit die für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiter des Auftragnehmers - bei der Festlegung von Einzelaufgaben unvorhersehbar - ausfallen, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Verhinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.
  2. Ereignisse höherer Gewalt, welche die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung ihrer Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.
  3. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.

§ 11 Annahmeverzug / unterlassene Mitwirkung

  1. Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme der Arbeitsergebnisse in Verzug oder unterlässt er eine ihm obliegende Mitwirkung trotz Mahnung und Fristsetzung, so ist der Auftragnehmer zur fristlosen Kündigung berechtigt. Unabhängig von der Geltendmachung dieses Kündigungsrechtes hat der Auftragnehmer Anspruch auf Ersatz des durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung entstandenen Schadens bzw. der Mehraufwendungen.

§ 12 Kündigung

  1. Der Auftrag kann jederzeit aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist, im übrigen mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 13 Sonstiges

  1. Rechte aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auftragnehmer dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung abgetreten werden.
  2. Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.
  3. Sind oder werden Vorschriften dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
  4. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Vorschriften unverzüglich durch wirksame zu ersetzen.
  5. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftrag von einem Vollkaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder von einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erteilt wurde.

Impressum

Eifrig Media
Inhaber Matthias Eifrig

Friedrich-Ebert-Damm 160b
22047 Hamburg

Telefon: +49 (0) 40 / 69 65 61 90
Fax: +49 (0) 40 / 69 65 61 99

Steuernr.: 080/ 216/ 00866
Ust-IdNr.: DE226203372